Entwicklung digitaler Technologien
Antragsberechtigt: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/ Vereinigungen
Förderbereich: Forschung & Entwicklung, Industrie 4.0, Digitalisierung, Nachhaltigkeit
Förderart und -höhe:
- Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderhöhe für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 25 bis 50 % der förderfähigen Gesamtkosten
Mit dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit Leuchtturmcharakter im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft (Verbundforschung) in den drei Schwerpunktbereichen „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ gefördert. Ausgangspunkt der Projekte sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein, d.h. Technologien, die bereits wissenschaftlich untersucht sind. Im Rahmen der förderfähigen Projekte soll es darum gehen, das wirtschaftliche Potenzial solcher neuen, digitalen Technologien zu ermitteln und Wege für eine wirtschaftliche Verwertung zu erschließen.
Im Schwerpunktbereich „Technologien“ sind u.a. Methoden der KI-Entwicklung, neue Kommunikationstechnologien, Bausteine für IT-Sicherheitstechnologien, Quanten-Computing-Software u.Ä. grundlegende Anwendungsbereiche.
Der Schwerpunktbereich „Anwendungen“ umfasst u.a. folgende grundlegende Bereiche: digitale Produktion (Industrie 4.0), digitale Nachhaltigkeit intelligente Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung.
Im Schwerpunktbereich „Ökosysteme“ geht es darum aufzuzeigen, wie die entwickelten Technologien/Lösungen in die breite wirtschaftliche Nutzung, insbesondere im Mittelstand, getragen werden können.
Die Projekte sollen in der Regel Aspekte aus allen drei Schwerpunktbereichen adressieren.
Projektvorschläge können nur im Rahmen von Förderaufrufen zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden. Die Förderaufrufe und Stichtage werden unter Digitale-Technologien.de veröffentlicht.