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SN | Förderrichtlinie Energie und Klima

Antragsberechtigt: Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine

Förderbereich: Steigerung Endenergieeffizienz, Treibhausgasminderung, Energiemanagementprojekte, Netzwerke für Energieeffizienz

Förderart und -höhe:

  • Zuschuss
  • Grundlage sind die als förderfähig anerkannten Projektausgaben
  • Fördersatz bei investiven Maßnahmen beträgt 50 bis 70 %, abhängig davon, um welchen Prozentsatz die Endenergieeffizienz gesteigert wird
  • Bei nicht-investiven Maßnahmen beträgt der Fördersatz bis zu 80 %.
Sachsen

Förderrichtlinie Energie und Klima

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

zum Programm

In dem Förderprogrammteil „Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen (Energieeffizienzmaßnahmen)“ werden u.a. folgende Maßnahmen gefördert:

  • investive Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Endenergieeffizienz
  • nicht-investive Maßnahmen: Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungsprojekten, von Energiemanagementprojekten oder zur Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung und Treibhausgasneutralität

Investive Vorhaben müssen eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Erhöhung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent bewirken, um förderfähig zu sein. Je höher die Steigerung der Endenergieeffizienz, desto höher der Fördersatz.

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