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HB |Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)

Antragsberechtigt: Unternehmen

Förderbereich: Energieeinsparung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Produktionsanlagen

Förderart und -höhe:

  • Zuschuss
  • für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.
  • für KMU Anhebung der Förderquote um 10 Prozent möglich
Bremen

Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtwicklung und Wohnungsbau des Landes Bremen

zum Programm

Förderfähig sind Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Investitionen mit dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung,
  • Investitionen zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen,
  • die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte und die anschließende Begleitung der Durchführung.

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