HB |Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)
Antragsberechtigt: Unternehmen
Förderbereich: Energieeinsparung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Produktionsanlagen
Förderart und -höhe:
- Zuschuss
- für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.
- für KMU Anhebung der Förderquote um 10 Prozent möglich
Förderfähig sind Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Investitionen mit dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung,
- Investitionen zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen,
- die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte und die anschließende Begleitung der Durchführung.