MV | Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Antragsberechtigt: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Förderbereich: Steigerung Energieeffizienz, Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung; Sensorik, Steuerung, Abwärmenutzung energieeffiziente Produktionsanlagen
Förderart und -höhe:
- Zuschuss, bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen. Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:
- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen,
- die Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung,
- investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen, das sind vor allem
- Abwärme- oder Kältenutzung, z.B. Verdichter und Kompressoren, Sensorik und Steuerung;
- Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, z.B. energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen;
- Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, und
- Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen,
- investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Quartierslösungen, intelligente Energienetze (SmartGrids) und grüne Gewerbegebiete, sowie
- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen.