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Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Antragsberechtigt: Unternehmen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/ Vereinigungen

Förderbereich: energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Nutzung erneuerbarer Energie, Senkung des Kältebedarfs, Reduzierung THG-Emissionen

Förderart und -höhe:

  • Zuschuss
  • Förderhöchstgrenze 200.000 Euro je Maßnahme
  • Bei Förderung nach AGVO: max. 15 % der förderfähigen Investitionskosten, bei Förderung nach De-minimis max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
Bundesweit

Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

BMWK

zum Programm

Gefördert wird der Einsatz von moderner Klimaschutz-Technologie in der Kälte- und Klimatechnik, z.B. für:

  • die Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen,
  • die Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung aus Prozesswärme,
  • die Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler,
  • die Installation von Komponenten und Systemen (nur in Verbindung mit der Installation von Kälteerzeugungseinheiten),
  • die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie
  • die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.

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