Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Antragsberechtigt: Unternehmen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/ Vereinigungen
Förderbereich: energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Nutzung erneuerbarer Energie, Senkung des Kältebedarfs, Reduzierung THG-Emissionen
Förderart und -höhe:
- Zuschuss
- Förderhöchstgrenze 200.000 Euro je Maßnahme
- Bei Förderung nach AGVO: max. 15 % der förderfähigen Investitionskosten, bei Förderung nach De-minimis max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
Gefördert wird der Einsatz von moderner Klimaschutz-Technologie in der Kälte- und Klimatechnik, z.B. für:
- die Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen,
- die Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung aus Prozesswärme,
- die Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler,
- die Installation von Komponenten und Systemen (nur in Verbindung mit der Installation von Kälteerzeugungseinheiten),
- die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie
- die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.