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NI | Invest GRW

Antragsberechtigt: Unternehmen

Förderbereich: Digitalisierung (z.B. Internet der Dinge, künstliche Intelligenz), nicht gebäudebezogene Energieeffizienz, CO2-Reduktion

Förderart und -höhe:

  • Zuschuss
  • für einzelbetriebliche Investitionen je nach Unternehmensgröße, Vorhaben und Fördergebiet zwischen 10 Prozent und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 8,25 Millionen, und
  • für CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen abhängig von Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 30 Prozent und 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4 Millionen.
  • Mindestfördersumme 20.000 Euro
Niedersachsen

Niedersachsen Invest GRW

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

zum Programm

Fördergebiet: alle zum GRW-Fördergebiet gehörenden Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen (GRW = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)

Mit dem Förderprogramm werden einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen unterstützt. Mit den Investitionen sollen zukunftsfähige Geschäftsmodelle unterstützt, sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass der Innovationsgrad und der Digitalisierungsgrad des Unternehmens erhöht wird.
Gefördert werden:

Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
  • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen

  • Errichtungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen unabhängig von der Größe des Unternehmens

  • Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten
  • Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

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