Behsad Ghanei – Technischer Referent für Energieeffizienz in der Wirtschaft bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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Zusammenfassung
Seit 2019 gibt es die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die sowohl Zuschuss- als auch Kreditvarianten anbietet. Ziel ist es, Unternehmen durch Förderung zu mehr Energie- und Ressourceneffizienz zu bewegen.
Fokus auf private Unternehmen, teilweise auch kommunale und staatliche Betriebe, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Es gibt jedoch spezifische Kriterien zur Förderfähigkeit von kommunalen Unternehmen.
Varianten: Zuschuss, Kredit und Tilgungszuschuss, Wettbewerb
Modul 1: Querschnittstechnologien
Förderung energieeffizienter Querschnittstechnologien, wie z. B. Motoren, Ventilatoren, Pumpen und Druckluftsysteme, die zur Steigerung der Energieeffizienz in industriellen Prozessen beitragen.
Es werden nur Maßnahmen gefördert, die bestehende Systeme ersetzen (Bestandsaustausch). Die vorhandenen Anlagen müssen mindestens fünf Jahre in Betrieb gewesen sein, damit die neue Anlage gefördert werden kann.
Anlagen, die der Gebäudetechnik dienen, wie z. B. Lüftungen für Hallen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Förderung von Technologien wie Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie und Biomasse, die zur Erzeugung von Prozesswärme verwendet werden.
Ein wichtiges Kriterium ist, dass mindestens 50% der erzeugten Wärme in den Produktionsprozess fließen müssen. Es gibt strenge Anforderungen an die Effizienz der Technologien.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software
Ziel: Einführung von Energiemanagementsystemen und der dazugehörigen Sensorik und Messtechnik, um Energie- und Materialflüsse in Unternehmen zu erfassen und zu optimieren.
Wichtige Anforderungen:
Die Nutzung einer zugelassenen Energiemanagement-Software ist verpflichtend. Diese Software muss in der Lage sein, alle relevanten Daten und Sensoren zu integrieren.
Die gemessenen Daten müssen digital erfasst und in Echtzeit verarbeitet werden, um die Prozesse zu optimieren.
Es ist nicht ausreichend, Daten manuell zu erfassen (z. B. durch regelmäßige Rundgänge eines Mitarbeiters).
Erweiterungsmöglichkeiten: Unternehmen können auch Prozesse und Produktionsanlagen umfassend mit Sensoren ausstatten, um ein voll integriertes Energiemanagement aufzubauen. Dazu gehören Temperatur-, Druck- und Wärmesensoren.
Fördergrenzen: Der Schwerpunkt liegt auf der Optimierung bestehender Prozesse. Die Förderung von grundlegenden Steuerungstechnologien, die für den normalen Betrieb einer Anlage notwendig sind, ist ausgeschlossen. Es geht darum, Effizienzsteigerungen zu erzielen, nicht den Standardbetrieb zu fördern.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung / Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Zweigeteiltes Modul: „Basis“ für standardisierte Technologien mit klar definierten Einsparungen, und „Premium“ für komplexere, maßgeschneiderte Effizienzmaßnahmen.
Der Bestandsaustausch ist nicht zwingend erforderlich, aber die Einsparungen müssen durch ein umfassendes Energiekonzept nachgewiesen werden, oft in Zusammenarbeit mit einem Energieberatenden.
Modul 5: Transformationspläne
Unternehmen erstellen einen umfassenden Transformationsplan, um langfristig CO₂-Emissionen zu reduzieren und nachhaltige Produktionsprozesse zu implementieren.
Dieser Plan soll Ziele für die nächsten zehn Jahre setzen und Maßnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele aufzeigen. Das Modul wird nicht direkt vom BAFA, sondern vom VDI/VDE betreut.
Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Im Zuge der Energiekrise 2022 eingeführt: Förderung von Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen, die zuvor fossil betrieben wurden. Ein Beispiel ist der Austausch von gasbetriebenen Gabelstaplern durch elektrische Varianten.
Der Fokus liegt dabei auf dem Ersatz fossiler Technologien durch erneuerbare Energiequellen, insbesondere Elektrizität.
Wichtige Hinweise
Gebäudeinvestitionen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudetechnik sind nicht förderfähig, sondern fallen unter andere Programme wie die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).
Die geförderten Maßnahmen müssen immer auf industrielle Prozesse abzielen, nicht auf Verwaltungs- oder Gebäudetechnik.
Der Prozess der Antragstellung ist relativ formal und erfordert technische Nachweise, insbesondere für die Module, die komplexere Technologien oder Prozessoptimierungen umfassen.